Versicherungen für Geschäftsführer


Die wichtigsten Versicherungen für Sie in Ihrer Rolle als Geschäftsführer sind ...

  1. die Directors-and-Officers-Versicherung - kurz D&O-Versicherung
    (hier finden Sie alle Detailinformationen und individuelle Angebote zur D&O)
  2. die Manager-Rechtsschutzversicherung
    (hier finden Sie alle Detailinformationen und individuelle Angebote zur Rechtsschutz)

Dazu kommen noch die Themen der persönlichen Absicherung:


Die D&O-Versicherung als Risikoabsicherung Ihrer Geschäftsführerposition

Geschäftsführer haften nach GmbH-Gesetz für Fehler in der Geschäftsführung mit ihrem Privatvermögen - nach Außen auch gesamtschuldnerisch für Fehler der Geschäftsführungskollegen.

Haftungsansprüche können extern durch Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder Insolvenzverwalter erhoben werden. Aber auch intern ist der Geschäftsführer der GmbH zum Schadensersatz verpflichtet. Darauf schaut immer häufiger der Gesellschafterkreis.

Schadenersatzansprüche abwehren und berechtigte Schäden begleichen erledigt für Sie die D&O-Versicherung. 

 

Die D&O-Versicherung gibt es als Unternehmensversicherung für alle Führungskräfte des Unternehmens.

Dann müssen sich im Schadensfall alle betroffenen Organe die vereinbarte Gesamt-Versicherungssumme für Abwehrkosten und Schadensersatz teilen. Darüber hinausgehende Ansprüche gehen dann wieder zu Lasten des Privatvermögens des Geschäftsführers.

Oftmals haben Geschäftsführer aber auch keinen Einblick in die Police und kennen daher die genauen Leistungsbedingungen des Vertrags nicht. Der Vertrag kann auch bzgl. der Versicherungssumme und der Bedingungen im Laufe der Zeit verschlechtert werden, ohne das Geschäftsführer dazu informiert werden.

Der Versicherungsschutz ist schließlich auch dann noch relevant, wenn ein Geschäftsführer bereits ausgeschieden ist, für Vermögensschäden aber noch länger nachhaftet.

Darüber hinaus ist es etwas schräg, wenn ein Anspruch aus dem Unternehmen heraus an den Geschäftsführer erhoben wird, der Vertrag aber dem Unternehmen gehört und der Geschäftsführer als versicherte Person keinen direkten Zugriff auf den Vertrag bzw. den Regulierungsprozess hat.

 

Deshalb wurde die persönliche D&O für Geschäftsführer entwickelt. Hier ist der Versicherungsnehmer der Geschäftsführer selbst und kann entsprechend seines eigenen Schutzbedarfes alle Mandate in seiner eigenen Police absichern. Darüber hinaus ergeben sich noch weitere Vorteile aus dieser Vertragskonstruktion. Die Versicherungsbeiträge sind übrigens als Werbungskosten in der Einkommenssteuer absetzbar. Sofern sich im Dienstvertrag des Geschäftsführers eine D&O-Verschaffungsklausel befindet, kann der privat gezahlte Versicherungsbeitrag dem Geschäftsführer seitens des Unternehmens auch erstattet werden.


Die Manager-Rechtsschutzversicherung

 Die Manager-Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich aus drei, meist auch einzeln abschließbaren Bausteinen:

  1. Straf-Rechtsschutzversicherung
  2. Anstellungs-Rechtsschutzversicherung
  3. Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung

Letztere benötigen Sie nicht, sofern Sie einen D&O-Schutz haben; die Abwehr von Vermögensschadenersatzansprüchen ist in der D&O enthalten.

 

Optimal geschützt sind Sie als Geschäftsführer mit einer ergänzenden Manager-Strafrechtsschutz-Versicherung, da oftmals privatrechtlicher Schadensersatz über begleitende strafrechtliche Vorwürfe durchgesetzt werden sollen.

 

Für angestellte Geschäftsführer ist auch der Baustein Manager-Anstellungsrechtsschutz für Streitigkeiten rund um den Dienstvertrag dringend zu empfehlen. Dies gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer in der Mehrpersonen-GmbH, da gesellschaftsrechtliche Änderungen ab und an auch über begleitende dienstvertragliche Auseinandersetzungen (Spesenabrechnungen, Reisekosten etc.) durchgedrückt werden sollen.


Ihr persönliches Angebot zur optimalen D&O und zur Manager-Rechtsschutzversicherung

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