Die beste Berufshaftpflicht für Seniorenassistenzen und Seniorenbegleiter

Wir sind der Spezialmakler für Seniorenassistenzen und Seniorenbegleiter und versichern Sie deutschlandweit von Flensburg bis Freiburg.

Viele Versicherer kennen Ihr Berufsbild gar nicht und stufen Sie als mobiler Pflege- und Altendienst ein. Das entspricht nicht Ihrem genauen Versicherungsrisiko und ist meist viel zu teuer.

 

Mit unserem Versicherungskonzept für Seniorenassistenzen/-begleitungen sind Sie mit hoher Versicherungssumme von bis zu 10 Mio. EUR und sehr guten Versicherungsbedingungen zu einer sehr günstigen Versicherungsprämie ab 106 EUR p.a. abgesichert.

 

Wir geben Ihnen im folgenden umfassende Risikoinformationen. Am Ende dieser Seite können Sie direkt Ihr individuelles Angebot anfordern - individuell zugeschnitten, mit umfassenden Leistungen zur günstigen Prämie.

 

Erfahren Sie im Folgenden, welche Risiken Sie tragen und wie Ihre Versicherung Sie schützt. Sie finden alle Informationen zu unserem speziellen Versicherungskonzept in der Haftpflicht sowie zu weiterem sinnvollen Versicherungsschutz.

 

Seniorenassistenzen erfüllen wichtige Aufgaben

Berufshaftpflicht für Seniorenassistenzen
Berufshaftpflicht für Seniorenassistenzen

In einer Gesellschaft, in der immer mehr ältere Menschen ihr Leben ohne Familienangehörige oder von diesen räumlich entfernt leben, kommt dem neuen Berufsbild "Seniorenassistenz" eine ganz besondere Bedeutung zu.

 

Anders als Pflegedienste, die die lebensnotwendigen Verrichtungen sicherstellen - Körperpflege, Medikamenteneinnahme, hauswirtschaftliche Versorgung - kümmern sich Senioren-Assistenzen um die älteren Menschen in ihrem vertrauten Zuhause.

 

Sie sind Gesprächspartner*innen, Unterhalter*innen, begleiten die Menschen zum Einkaufen oder zu Ärzten und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben über Café-, Kino- oder Theaterbesuche. Und sie helfen älteren Menschen, ihre sozialen Kontakte zu anderen Menschen zu pflegen

 

Wir sichern Seniorenassistenzen ab - falls mal etwas schief gehen sollte

Als Inhaber*in einer Seniorenassistenz haften Sie mit Ihrem Privat- und / oder Betriebsvermögen für alle Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen in Ihrer Betreuungstätigkeit schuldhaft verursachen.

 

Unsere Berufshaftpflicht sichert Sie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aus ihrer beruflichen Tätigkeit als Seniorenassistent*in umfänglich gegen alle möglichen Missgeschicke ab.

 

Wir können Ihnen sehr hohe Versicherungssummen von bis zu 10 Mio. EUR pro einzelnen Schaden und zweifach pro Versicherungsjahr anbieten.

 

Bei einer oder zwei tätigen Seniorenassistenzen in Ihrem Unternehmen kostet das in den ersten 6 Monaten nach der Gründung aktuell nur 105,49 EUR*. Wenn Ihre Seniorenassistenz bereits länger als 6 Monate tätig ist - es gilt das Datum der Gewerbeanmeldung - zahlen Sie nur 110,42 EUR* pro Jahr.

 

Niedrige Versicherungssummen sind auch möglich und geringfügig günstiger, aber aus unserer Sicht nicht empfehlenswert.

Monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Beitragszahlung ist möglich gegen einen Zinsaufschlag.

* Stand: März 2024

 

Hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot zur Berufshaftpflicht für Seniorenassistenzen bzw. Seniorenbegleiter.

Wofür brauchen Sie als Seniorenassistent*in bzw. Seniorenbegleiter*in eine Berufs-Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung prüft gegen Sie erhobene Schadensersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten außergerichtlich bzw. auch vor Gericht ab oder entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche.

 

Auch wenn Sie noch so sorgfältig wie möglich arbeiten und Sie sich selbst keiner Schuld bewusst sind, reicht schon ein aus Ihrer Sicht unbegründeter Schadensersatzanspruch, damit Ihnen Rechtsanwaltskosten entstehen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten für Sie. Allerdings nur für solche Ansprüche, die über den Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Daher sollten Sie auf umfangreiche Absicherung Ihrer Risiken achten.

 

Als selbstständige*r Einzelunternehmer*in oder in der Rechtsform einer größeren Personen- oder Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH) benötigen Sie einen Berufshaftpflichtvertrag. Angestellte Mitarbeiter*innen sind in diesem Vertrag mitversichert und benötigen keine eigene Versicherung.

 

Teilweise kann man auf Websites lesen, dass eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung abgesichert sei. ACHTUNG! Es gibt in den marktüblichen Privathaftpflichtversicherungen keine Generalklausel. Immer gibt es eine Umsatzgrenze (z.B. Axa bester Tarif Top-Schutz bis 12.000 EUR nur für Personen- und Sachschäden) und fast immer eine Einschränkung auf bestimmte definierte nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. HUK24 nur im besten Tarif Classic Plus bis 12.000 EUR, aber abschließende Tätigkeiten ohne Seniorenassistenzen)*. Besser, Sie lassen sich professionell beraten als Do-it-yourself-Versicherung über Internet.

* Stand Januar 2022

 

Hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot zur Berufshaftpflicht für Seniorenassistenzen bzw. Seniorenbegleiter.

 

Leistungs-highlights in unserer umfassenden Berufshaftpflicht für Seniorenassistenzen

Berufshaftpflicht für Seniorenassistenz
Abgesichert in die Selbstständigkeit der Seniorenassistenz
  • Fahrlässig und grob fahrlässig herbeigeführte Personen- und/oder Sachschäden inkl. Folgekosten
  • Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird statt Zeitwert der höhere Neuwert gezahlt*
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel
  • Be- und Entladeschäden an Fahrzeugen
  • Schäden an betrieblich gemieteten Räumlichkeiten (Mietsachschäden)
  • Internet-Schäden aus der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten bei Kunden oder Dienstleistern durch Computerviren und/oder andere Schadprogramme
  • Schäden wegen der Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen
  • Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem AGG (z.B. Vorwürfe unerwünschter Initiativbewerber)
  • Vermögensschäden durch Fehlalarm (insbesondere Einsatzkosten für Rettungsdienste, Wach- oder sonstige Dienste)
  • Darüber hinaus: die Kosten der Verteidigung und die Gerichtskosten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben können
  • Innovationsklausel: auch bei älteren Verträgen wird nach den besseren Versicherungsbedingungen neuer Vertragswerke reguliert

* Für Schäden bis zu 5.000 EUR an bis zu max. 2 Jahre alten Gegenständen ausgenommen Computer-,  Kommunikations- und Unterhaltungstechnik sowie Brillen

Dieses umfassende Versicherungskonzept können wir Ihnen mit 1 oder 2 Vollzeit-Seniorenassistent*innen zum Jahresbeitrag von 106 EUR anbieten, wenn Sie Ihr Unternehmen neu gegründet haben, für 111 EUR wenn Sie schön länger als 6 Monate tätig sind.

 

Hier geht es direkt zu Ihrem persönlichen Angebot zur Berufshaftpflicht für Seniorenassistenzen bzw. Seniorenbegleiter.

Zusätzliche Absicherungen für Seniorenassistenzen und Seniorenbegleiter - Rechtsschutzversicherung

Die beste Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSRS) im deutschen Markt

Inhaber und Mitarbeiter sehen sich aufgrund Ihrer Tätigkeit u.U. mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Straftat begangen zu haben. Dies kann beispielsweise bereits der Fall sein, wenn Gegenstände oder Wertsachen in der Wohnung des Kunden verschwinden und der Vorwurf des Diebstahls im Raum steht. In so einem Fall entstehen unvermittelt Rechtsberatungs- und -verfolgungskosten für den Seniorenassistenten. In diesem und vielen weiteren Fällen hilft unsere Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSRS) für die Senioren-Assistenz.

 

Unser Premium-Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSRS) umfasst ...

  • die Absicherung des Inhabers und aller Mitarbeiter mit unbegrenzter Versicherungssumme
  • die Verteidigung wegen des Vorwurfes, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben
  • die Verteidigung wegen des Vorwurfes, eine Straftat begangen zu haben. Hierunter fallen nicht nur Vergehen, sondern bei unserer Versicherung auch der Vorwurf eines Verbrechens (dazu gehört z.B. schwere Körperverletzung Ihres Seniors als Beifahrer, wenn Sie schuldhaft einen Autounfall verursachen); Verbrechen sind bei üblichen Rechtsschutzversicherungen i.d.R. nicht versichert
  • beim Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat leistet der Versicherer zunächst, sollte eine Vorsatzverurteilung rechtskräftig erfolgen, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und die Leistungen müssen zurückerstattet werden. Wird jedoch das Vorsatz-Verfahrens durch Strafbefehl erledigt, wird auf eine Regressnahme beim Versicherten verzichtet
  • auch Strafverfahren aufgrund verkehrsrechtlicher, verwaltungsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher oder steuerrechtlicher Vorgänge der Seniorenassistenz sind abgedeckt
  • zusätzlich ist auch aktive Strafverfolgung eingeschlossen, wenn Sie oder Mitarbeiter Strafanzeige gegen andere erstatten wollen (außer im Verkehrsrecht)
  • Kostenübernahme auch auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern
  • Übernahme gerichtlicher Sachverständigenkosten
  • vorbeugender Versicherungsschutz, z.B. wenn lediglich in Medien behauptet wird, die Versicherten hätten einen Straftatbestand begangen, werden Rechtsanwaltskosten übernommen
  • Übernahme von Honoraren für journalistische Beratungen (Öffentlichkeitsarbeit)

Vorsicht bei sehr günstigen Versicherungsangeboten auf Internet-Plattformen, die im Spezial-Strafrecht dann aber nur eingeschränkt leisten, z.B.

  • Ausschluss des Verkehrsrechts, also kein Schutz, wenn Sie mit Ihrem Kunden im Auto verunfallen
  • Nur begrenzte Deckungssummen (z.B. 300.000 EUR statt wie bei uns unbegrenzt)
  • Enge Ersatzgrenzen für Reisekosten und Sachverständige im Gerichtsverfahren
  • Ausschluss oder enge Ersatzgrenzen bei Honorarvereinbarungen
    (ganz besonders im Strafrecht wollen Sie sich doch die besten Anwälte leisten, oder?)
  • Nur Vergehen anstatt auch Verbrechen.
    Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Darunter fallen bereits die schwere Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Schwere Körperverletzung bedeutet den Verlust des Seh-, Hör- oder Sprechvermögens, eines wichtigen Körperglieds, dauernde Entstellung, Lähmung oder Behinderung. Der Vorwurf eines Verbrechens ist nicht auszuschließen, wenn Sie schuldhaft einen Autounfall oder beim gemeinsamen Kochen einen Brand verursachen.

Die Jahresprämie für den Inhaber einer Seniorenassistenz bzw. einem Seniorenbegleiter beträgt nur 240,35 EUR p.a.

 

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Eine umfassende Absicherung von Rechtsverfolgungskosten ist möglich durch einen Firmenrechtsschutz mit optionalen Bausteinen:

  • Anwaltstelefon für rechtliche Fragen
  • Internet-Archiv mit vielen Vorlagen (Verträge, Impressum etc.)
  • Erweiterter Strafrechtsschutz (Ordnungswidrigkeiten, Vergehen, Verbrechen)
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in verwaltungsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Angelegenheiten
  • Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungs- und Hilfsverträge (optional in Vertragsangelegenheit mit Senioren)
  • Arbeitgeber-Rechtsschutz (optional sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen)
  • Miet-Rechtsschutz (optional sofern Sie betriebliche Räumlichkeiten gemietet haben)
  • optional kombinierbar mit einem Privat-Rechtsschutz für den Inhaber

Je nach Bedarf konfigurieren wir für Sie individuelle Lösungen bei unseren diversen Rechtsschutzpartnern, u.a. Arag, Auxilia und ÖRAG.

 

KFZ-Versicherung für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Sofern Sie mit Ihrem bisherigem KFZ mit vereinbarter privater Nutzung zukünftig zu Klienten fahren und diese gelegentlich zum Einkaufen oder zu Arztbesuchen etc. begleiten, denken Sie bitte daran, Ihren KFZ-Versicherer zur gewerblichen Nutzung zu informieren. Andernfalls riskieren Sie im Schadenfall eine Nachzahlung einer Strafprämie und eine Kündigung der Autoversicherung.

 

Viele Versicherer lehnen die Versicherung eines für die Seniorenassistenz genutzten Fahrzeugs generell ab, aufgrund des höheren Schadenrisikos aus der Personenbeförderung Ihrer Senioren, auch weil Versicherer grundsätzlich keine Pflegedienste versichern (hier werden keine Unterschiede zwischen Pflegedienst und Seniorenassistenz gemacht).

Andere Versicherer werden einen Prämienaufschlag verlangen. Am besten fordern Sie ein schriftliches Angebot an, mit dem Sie im Schadenfall nachweisen können, dass die gewerbliche Nutzung im Rahmen der Seniorenassistenz versichert wurde.

 

Wir können Ihnen gerne günstigen Versicherungsschutz auch für Ihr im Rahmen der Seniorenassistenz genutztes KFZ vermitteln.

Für ein Angebot mailen Sie uns gerne unter service@die-versicherungschecker.de Ihre bisherigen Versicherungsdokumente (Police, Nachtrag, Rechnung) sowie ggfs. die Daten eines neu zu versichernden KFZ.

 


Fordern Sie Ihr persönliches Angebot zur Seniorenassistenzversicherung bei uns an

Unser Serviceversprechen: Sie erhalten Ihr persönliches Angebot innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.